Hygienerichtlinien
Hygienerichtlinien Geräte – und Ausdauertraining
- Teilnahme nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene
- vor dem Training muss ein Impf-/Genesennachweis oder tagesaktueller Test vorgelegt werden
- Schnelltest können bei uns vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden
- Bei Unwohlsein und sämtlichen Krankheitserscheinungen, bitten wir Sie den Besuch ausfallen zu lassen und Ursachen abzuklären
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Nichteinhaltung des Mindestabstands
- Desinfektion der Hände bei Ankunft am Eingang.
- Ein Mindestabstand von mind.1,5 m im Gerätebereich und 4 m im Ausdauerbereich (Selbstkontrolle) ist einzuhalten. Gesperrte Geräte sind nicht zu benutzen.
- Das unterlegen eines eigenen Handtuches beim Gerätetraining ist zwingend erforderlich.
- Eigenständiges Desinfizieren der Sport- und Ausdauergräte vor und nach Benutzung
Hygienerichtlinien Kurse
(max. Teilnehmerzahl 17 Personen)
- Teilnahme nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene
- laut Eindämmungsverordnung muss ein Nachweis zur vollständigen Impfung (+14 Tage), eines tagesaktuellen Test oder einer Genesung vorgelegt werden
- Schnelltest können auch bei uns vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden
- Desinfektion der Hände bei Ankunft am Kursraum.
- wenn vorhanden, mitbringen der eigenen Sportmatte, Chakra eigene Sportmatten werden nach Benutzung gesäubert und verräumt.
- Beachtung der Mindestabstände von mind. 1,5 m (Quadrate sind vorgegeben)
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes bis zum Trainingsquadrat.
- Bei Unwohlsein und sämtlichen Krankheitserscheinungen, bitten wir Sie den Besuch ausfallen zu lassen und die Ursachen abzuklären
Hygienerichtlinien Wellnessbereich
(max. 20 Personen in den Ruhebereichen)
- Teilnahme nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene
- Die Anmeldung zu den Kursen ist weiterhin erforderlich
- Bei Unwohlsein und sämtlichen Krankheitserscheinungen, bitten wir Sie den Besuch ausfallen zu lassen und die Ursachen abzuklären.
- Laut Eindämmungsverordnung muss ein Nachweis zur vollständigen Impfung (+14 Tage), eines tagesaktuellen Test oder einer Genesung vorgelegt werden
- Schnelltest können bei uns vor Ort unter Ausicht des Personals durchgeführt werden
- Beachtung der Mindestabstände von mind. 1,5 m bzw. tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes.
- Bitte bringen Sie genügend eigene Hand- und Saunatücher mit. Seitens des CHAKRA dürfen derzeit keine Handtücher und Decken ausgeliehen werden. Die Duschen und Umkleidebereiche dürfen unter Beachtung der Mindestabstände benutzt werden.
- Eine zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer ist vorerst nicht geplant. Sollte erhebliche Engpässe bei den benötigten Plätzen auftreten, behalten wir uns eine zeitliche Einschränkung vor.
- Desinfektion der Hände bei Ankunft am Eingang.
- Eigenständiges desinfizieren vor und nach der Benutzung sowie Einzelnutzung der Infrarotkabine.
- Eigenständiges desinfizieren der Ruheliegen vor und nach Benutzung.
- Das verrücken und Umstellen der Ruheliegen ist nicht gestattet.